Empfehlungen für Coffee to go-Anbieter zum Befüllen mitgebrachter Becher
Der Müll, der duch Einwegprodukte entsteht ist groß und so würden viele Betriebe, die Ihren Kunden den berühmten "Coffee to Go" anbieten gerne die Chance nutzen, selbst mitgebrachte Becher der Konsumenten zu befüllen. Folgende rechtliche Grundlagen gelten zum Thema: - Deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) - EG-Verordnung 852/2004 (EG 852/2004) über Lebensmittelhygiene Da beide Verordnungen keine direkten [weiterlesen]