Der Müll, der duch Einwegprodukte entsteht ist groß und so würden viele Betriebe, die Ihren Kunden den berühmten „Coffee to Go“ anbieten gerne die Chance nutzen, selbst mitgebrachte Becher der Konsumenten zu befüllen.
Folgende rechtliche Grundlagen gelten zum Thema:
– Deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
– EG-Verordnung 852/2004 (EG 852/2004) über Lebensmittelhygiene
Da beide Verordnungen keine direkten Regeln zum „Nachfüllen selbst mitgebrachter Thermobecher“ enthalten, gilt also: Es gibt kein rechtliches Verbot!
Die Deutsche Umwelthilfe hat folgende Empfehlungen aufgestellt:
1) Lassen Sie sich von der für Sie zuständigen Behörde für Lebensmittelsicherheit beraten.
2) Überprüfen Sie mitgebrachte Becher visuell auf Sauberkeit und Fremdkörper. Deckel müssen vom Kunden abgenommen und aufbewahrt werden.
3) Befüllen Sie nur leere Becher.
4) Desinfizieren Sie bei möglichen Verschmutzungen mitgebrachte Becher durch Ausspülen mit heißem Wasser.
5) Wenn Sie Mehrwegbecher verkaufen (und damit ggf. zur wiederholten privaten Nutzung in ihrem Geschäft anregen) wollen, bieten sie vorzugsweise Becher aus Materialien mit glatten, leicht zu reinigenden Oberflächen an (z.B. Edelstahl, Porzellan, Glas, Emaille).
6) Stellen Sie die Kaffeemaschine so ein, dass der Becher den Abfüllstutzen nicht berührt. Berühren Sie mit dem Mehrwegbecher keine anderen Kannen und Utensilien.
7) Sorgen Sie für eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Abstellfläche für den mitgebrachten Becher.
8) Die Abstellfläche sollte idealerweise außerhalb des Hygienebereichs ihres Geschäfts liegen. Möglich ist ein Abstellen des Bechers auf dem Thekenaufsatz des Verkaufstresens oder im Selbstbedienungsbereich.
9) Für den Fall, dass das Befüllen des Bechers hinter der Theke nicht gestattet sein sollte, bietet sich die Nutzung eines eigenen Umfüllgefäßes an, das nach der Nutzung gereinigt werden muss, z.B. durch einen Spülschwamm oder eine Spülbürste.
10) Eine Abfüllung mittels Becherhalter für mitgebrachte Becher erleichtert eine hygienische Abfüllung, da kein direkter Becherkontakt erfolgt.
11) Tragen Sie beim Befüllen mitgebrachter Becher Handschuhe oder waschen Sie sich nach dem Befüllen die Hände.
12) Die hygienisch einwandfreie Befüllung privat mitgebrachter Mehrwegbecher muss Bestandteil regelmäßiger Personalschulungen sein.
13) Dokumentieren Sie Ihre Arbeitsabläufe bei der Befüllung privat mitgebrachter Mehrwegbecher als Nachweis des hygienisch einwandfreien Umgangs gegenüber den zuständigen Behörden.