Draußen steigen die Temperaturen – doch ist der Arbeitgeber tatsächlich verpflichtet, den Arbeitnehmern kostenfrei ausreichend Getränke zur Verfügung zu stellen? 2011 wurde die Arbeitsstättenverordnung überarbeitet, die den Arbeitgeber bei steigenden Temperaturen zu Maßnahmen verpflichtet, die das Klima, bzw. die Situation verbessern.
Doch trifft dies auch auf die kostenlose Bereitstellung von kühlenden Getränken wie Wasser und Saft zu?
Die ernüchternde Antwort lautet:
Kostenlose Getränke sind keine Pflicht des Arbeitgebers!
Eine Ausnahme stellen hier die sogenannten „Hitzearbeiten“ dar, laut Schrift der Berufsgenossenschaft (BGI 579) liegt eine Hitzearbeit vor, wenn „infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu seinem Anstieg der Körpertemperatur kommt“.
Wohlgesonnene Arbeitgeber können aber Ihren Angestellten problemlos frisches, kühles Wasser anbieten: mit unseren Wasserspendern können Sie kostengünstiges, hygienisch reines und wohlschmeckendes Trinkwasser anbieten. Ob „still“, „medium“ oder „prickelnd“, ob für Gläser oder ganze Flaschenabfüllungen – bei uns finden Sie für jeden Bedarf das richtige Gerät.
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